Fotos und Urheberrechte

Mara Mustermann, eine arbeitslose mit guten Fähigkeiten, wenn es um Computer geht, lässt professionelle Bewerbungsbilder machen. Dazu sucht sie einen guten Fotografen auf, der sich am Ort befindet. Später stellt sie diese Fotos ins Internet, und benutzt sie für ihre Website, ihr Communityprofil, und eine Onlinebewerbungsmappe, die jeder abrufen kann.

All das sind vielleicht gute Vorsätze, und auch interessante Varianten, aber trotzdem befindet sich Mara damit in einer rechtlich prekären Situation. Der Fotograf, der die Bilder gemacht hat, besitzt das Urheberrecht an den Bildern, die Mara in Auftrag gegeben hat. Streng genommen, und bereits mehrfach vor Gericht diskutiert, hat der Kunde kein Recht die Bilder in irgendeiner Form zu nutzen, zu Vervielfältigen , oder anders weiterzugeben, als mit dem Fotografen vereinbart (schriftlich) wurde. Bei Bewerbungsfotos sind diese natürlich nur für Bewerbungen zu nutzen. Selbst das einscannen, oder abfotografieren, um sie später wieder ausdrucken zu können, ist rechtlich eigentlich verboten.

Kurzum, ein Kunde geht zu einem Fotografen, gibt sein Einverständnis zur Aufnahme, und gibt bestimmte Bilder in Auftrag. So lange er aber keine explizite Erklärung besitzt, dass der Fotograf die rechte an den Bildern abgibt, der hat auch keine Rechte daran. Somit verstößt man mit der anderweitigen Nutzung, als vereinbart, gegen deutsche Urheberrechtsgesetze. Es gelten die bekannten Rechtsgrundlagen für das Urheberrecht, und dagegen kann man auch nichts machen. Korrekterweise sollte man mit dem Urheber der Bilder und Fotos natürlich absprechen wie man sich die Nutzung vorstellt, und dies nötigenfalls auch schriftlich festhalten, denn sonst kann es ganz schnell zu teuren Problemen kommen.

Diese Vorgehensweise ist auch eigentlich vollkommen in Ordnung, denn nur auf diese Weise kann gesichert werden das Bilder nicht gestohlen werden, und der Fotograf auch weiterhin mit seinem Beruf Geld verdienen kann.